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Berufsbild der Tagesmutter:
Die freiberufliche Tagesmutter betreut Kinder gegen Entgelt in ihrem eigenen Haus.
Sie darf vom Gesetz her nur eine begrenzte Anzahl von Kindern betreuen (max. sechs Kinder gleichzeitig).
Diese überschaubare, familienähnliche Situation macht es möglich, auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes intensiv einzugehen.
Die Tagesmutterbetreuung ist in erster Linie als Alternative zu Kindergarten und Krippe geschaffen worden, besonders für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren oder bis es einen Kindergartenplatz gefunden hat.
Es gibt jedoch auch Tagesmütter, die bereit sind, Schulkinder zu betreuen, außerdem Ferienkinder wenn die Schule oder der Kindergarten zu ist. Und Stundenweise Babysitterdienste bei sich zu hause anbieten oder abends bei den Eltern zu hause. Auch wenn ein Elternteil krank ist oder Beruflich unterwegs sein muß, also sogenannte Notfälle.
Die genannten Betreuungsarten siehe oben, biete ich an.
Vorteile gegenüber Kindergarten:
Flexible Betreuung durch freie Auswahl der Betreuungszeit und Dauer. Die Entscheidung, wie lange oder wie oft Sie Ihr Kind in meine Obhut geben, liegt bei Ihnen alleine, es gibt keine festen Zeiten.
Individuelle Förderung des Einzelnen durch Kleinstgruppen. Da es mir nicht erlaubt ist, mehr als 6 Kinder gleichzeitig zu betreuen, kann ich auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen und mich ausgiebig mit jedem Kind beschäftigen.
Kein bestimmtes Alter als Vorraussetzung. Vom Baby bis hin zum Schulkind sind bei mir alle Altersgruppen herzlich willkommen.
Individuelle Betreuung in Absprache mit den Eltern. Sie haben spezielle Wünsche wie Ihr Kind erzogen wird, darauf einzugehen ist meine Aufgabe.
Individuelle Unterstützung bei der Kindeserziehung. Sie haben Fragen zur Erziehung ihres Kindes? Sprechen Sie mich an und wir finden gemeinsam einen Weg.
Meine Leistungen:
· Flexible Tagesbetreuung und Babysiiterdienst
· Großes Haus
· Garten mit Spielturm und Rutsche, mehrere Bobbycars und Dreiräder (der Garten ist eingezäunt).
· Kindgerechte Umgebung und Betreuung
· Geschult durch die Tagesmütter Zetrale in Neu Isenburg
Tagesmutter ist für mich ein Beruf und keine Nebenbeschäftigung. Deshalb mache ich auch Schulungen die mich im Umgang mit den Eltern und Kindern stärken.
Ich möchte Ihrem Kind den Umgang mit anderen fast gleichaltrigen Kindern bieten.
Sie zum Spiel anregen und fördern, singen und basteln, und dies nicht nur in der Wohnung sondern aus im Garten wenn es die wetterlichen Verhältnissen zu lassen.
Ich freue mich schon sehr auf Ihr Kind als weiteren Spielkameraden.
Betreuungszeiten:
Montag – Freitag von 7:00 - 17:00/18:00
Sonderregelungen sind möglich, allerdings sollten die Betreuungszeiten dem Kind und seiner Entwicklung entsprechend angepasst sein und nicht zur Aufbewahrung missbraucht werden!!
Ich bin eine flexible Tages/Pflegemutter und Babysitterin die jedoch genau auf ihr Arbeitspensum achtet.
Die erste Trennung vom eigenen Kind:
§ Die Eingewöhnungsphase dauert etwa vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit sollten keine zusätzlichen Belastungen auf das Kind einwirken.
§ Vertrauensaufbau: Das Kind kommt mit einer Bezugsperson zusammen für ca. eine Stunden zur Tagesmutter. Die Eltern sollten sich möglichst passiv verhalten. Die Tagesmutter wird behutsam Kontakt zu dem Kind aufnehmen. Wenn das Kind seine Bezugsperson als „sicheren Hafen“ immer wieder ansteuern kann, wird es in seinem eigenen Tempo Kontakt zu seiner neuen Umgebung und den Personen aufnehmen.
§ Nach drei Tagen ist der erste Versuch einer kurzen Trennung sinnvoll. Die Bezugsperson verabschiedet sich von dem Kind und kommt nach ca. 30 bis 60 Minuten wieder. Reagiert das Kind ruhig oder lässt es sich leicht beruhigen kann die Trennungszeit ausgedehnt werden.
§ Die Trennung wird durch ein Abschiedsritual erleichtert, das jeden Tag gleich ist.
§ Geben Sie dem Kind etwas Vertrautes zum liebhaben mit.
§ Verabschieden sie sich von ihrem Kind, lösen sie sich nicht einfach in Luft auf.
§ Kinder besitzen noch ein anderes Zeitgefühl. Ihnen kommt deshalb eine Trennung vorerst endgültig vor. Das Kind muss erst lernen, dass Sie immer zurück kommen.
Finanzielle Hilfe:
Das jeweilige Jugendamt übernimmt ggf. bei allein erziehenden Müttern oder Vätern und bei Geringverdienern einen Teilbetrag bzw. den Gesamtbetrag des Betreuungsgeldes.
Steuerliche Möglichkeiten:
Ein Teilbetrag des Betreuungsgeldes ist gemäß § 33c EstG über die jährliche Steuererklärung absetzbar.
Beispiel 1:
Für ein Kind wird monatlich 320,00 € an Betreuungskosten aufgewendet.
Für 12 Monate also 3.840,00 €.
Von diesem Betrag müssen als Eigenanteil 1.548,00 € übernommen werden.
Von dem Restbetrag = 2.292,00 € sind max. 1.500,00 € absetzbar.
Somit beträgt der Gesamteigenanteil 2.340,00 €.
Beispiel 2:
Zwei Kinder einer Familie werden betreut.
Für das 1. Kind werden monatlich 280,00 € an Betreuungskosten aufgewendet, jährlich = 3.360,00 €.
Für das 2. Kind werden monatlich 350,00 € an Betreuungskosten aufgewendet, jährlich = 4.200,00 €.
Von dem Gesamtbetrag über 7.560,00 € können insgesamt 3.000,00 € abgesetzt werden, je Kind max. 1.500,00 €.
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Betreuungsplätze frei!!
INFOS unter:
www.tagesmutter-dietzenbach.de |
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